Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen bei einem Smart Home?

Sie haben richtig gehört! 
Erleben Sie die Vorteile in Ihrem neuen Smart Home und bekommen dies auch noch gefördert. 
Das klingt zu gut um wahr zu sein? Nein! Unter welchen Voraussetzungen welche Art von Förderung möglich ist, klären wir jetzt.
 
Es gibt folgende Förderungsträger:
 
1. KfW
2. BAFA
3. steuerliche Förderung
 

<h2 class="u_1020391527 dmNewParagraph" id="1020391527" data-element-type="paragraph" data-uialign="center" data-styletopreserve="{" background-image":""}"="">KFW<div class="dmNewParagraph" id="1714995730" data-dmtmpl="true" data-uialign="center" data-styletopreserve="{" background-image":""}"="">Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) stellt gleich mehrere verschiedene Programme zur Verfügung:


1. Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 
- Abbau von Barrieren und der Schaffung von mehr Wohnkomfort (altersunabhängig): zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 €
 
2. Barrierereduzierung – Zuschuss 455-B 
- Abbau von Barrieren und der Schaffung von mehr Wohnkomfort (altersunabhängig):  Zuschuss von bis zu 6.250 €
 
3. Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152
- umfangreiche Sanierungen zu einem KFW-Effizienzhaus: zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 €
- Durchführung von Einzelmaßnahmen: zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 €
 
4. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
- umfangreiche Sanierungen zu einem KFW-Effizienzhaus: Zuschuss von bis zu 48.000 €
- Durchführung von Einzelmaßnahmen: Zuschuss von bis zu 10.000 €
 
Gefördert wird die eigentliche Sanierung aber auch der Kauf einer entsprechend ausgestatteten Immobilie.
 
Wichtig hierbei ist es, die Förderung zu beantragen, bevor der Auftrag zur Ausführung erteilt wird. Auch eine Kombination mit der BAFA Förderung ist möglich.
 

<h2 class="u_1070116959 dmNewParagraph" id="1070116959" data-element-type="paragraph" data-uialign="center" data-styletopreserve="{" background-image":""}"="">BAFA<div class="dmNewParagraph" id="1067136434" data-dmtmpl="true" data-uialign="center" data-styletopreserve="{" background-image":""}"="">Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt einen Zuschuss für Sanierungseinzelmaßnahmen zur Verfügung.

 
- Sanierung: Zuschuss 20% von maximal 60.000 € also maximal 12.000 € 
 
Auch hier ist es wichtig, die Förderung zu beantragen, bevor der Auftrag zur Ausführung erteilt wird. Auch eine Kombination mit der KfW Förderung  ist möglich.
Weitere Informationen:
 

<h2 class="u_1138705747 dmNewParagraph" id="1138705747" data-element-type="paragraph" data-uialign="center" data-styletopreserve="{" background-image":""}"="">steuerliche Förderung<div class="dmNewParagraph" id="1797566130" data-dmtmpl="true" data-uialign="center" data-styletopreserve="{" background-image":""}"="">

Energetische Sanierungen werden auch steuerlich bezuschusst (§ 35c des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes). Darunter fallen auch Smart Home Komponenten (inkl. Dienstleistungen) aus den Bereichen:
 
1. Heizung / Klima
2. Energiemanagementsysteme
3. Schalttechnik / Sicherheit
 
Der Vorteil bei diesem Förderungsprogramm ist, dass keine weiteren Maßnahmen nötig sind. Das heißt, es genügt der Einbau von Smart Home Technik und Sie können von der Steuererleichterung profitieren.
 
Wenn es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, dass mindestens 10 Jahre alt ist, können über 3 Jahre 20% von maximal 200.000 € (also 40.000 €) steuerlich geltend gemacht werden.
 
Diese steuerliche Förderung ist nicht mit der KfW oder BAFA Förderung kombinierbar!